Mit Inkrafttreten des D.P.R. (Ministerialdekret) 34/2000 wurden neue Bestimmungen für Unternehmen welche im öffentlichen Bereich arbeiten festgelegt. Das Dekret sieht vor, dass Betriebe, welche sich an Ausschreibungen für öffentliche Arbeiten (LL.PP.) beteiligen, ein Eignungs-Attest (attestazione di qualificazione) vorweisen. Das Attest wird vom Kontrollorgan „Società Organismo di Attestazione“ (SOA) erlassen und sieht die Garantie vor, dass der Betrieb folgende Voraussetzungen erfüllt: Eintragung als Unternehmen, technische Organisation, Finanzsituation, so wie vom Dekret vorgesehen. Das Attest setzt die Unternehmens-Kategorie fest unter welcher der Betrieb geeignet ist sich für den Höchstbetrag der öffentlichen Ausschreibung zu bewerben.
Das Dekret 34/2000 bestimmt auch die Kriterien für die Vereine/Organisationen welche die technischen Sicherheitskontrollen, insbesondere auch solche die durch staatliche Gesetze oder Anordnungen vorgeschrieben sind auf privatwirtschaftlicher Basis durchführen.
Jede dieser SOA-Organisationen kann nach eingehender Kontrolle der Unterlagen die Kategorie festlegen in welcher das Unternehmen eingeteilt werden will. Die Beurteilung erfolgt nach folgenden Kriterien: Umsatz, Auftragsumfang, Personalkosten, vorhandene technische Einrichtungen, vorliegen einer Qualitätszertifizierung oder Auszüge davon. Das Attest ist Voraussetzung für Ausschreibungen welche den Betrag von € 150.000,00 überschreiten.
Zweck dieses Gesetzesdekretes ist auch, genaue Richtlinien für die Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen zu schaffen sodass auch verhindert wird, dass die ausschreibende Behörde andere als vom Gesetz vorgesehene Bedingungen verlangen kann.
Unter diesem Aspekt ist die Verordnung nicht nur eine Gesetzespflicht für die Unternehmen, sondern auch eine Garantie für mehr Transparenz und Unparteilichkeit zum Schutze der teilnehmenden Betriebe und der Endnutzer von öffentlichen Arbeiten.

